Gesundheitswesen
In Bulgarien funktioniert das System der gesetzlichen solidarischen Krankenversicherung. Jeder Versicherte in Bulgarien wählt seinen Hausarzt (Allgemeinmediziner), den er bei Bedarf aufsucht. Im Falle von spezifischen Erkrankungen überweist der Hausarzt den Patienten zu einem Facharzt, der mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammenarbeitet. Beim Besuch des Hausarztes sowie des Facharztes (mit Überweisungsschein) entrichtet man lediglich eine Patientengebühr (in Höhe von 1% des gesetzlichen Mindestlohnes im Land oder 2,70 BGN bzw. 1,40 EUR zum 1. August 2011). Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlt man pro Tag eine Patientengebühr in Höhe von 2% des gesetzlichen Mindestlohns, was in etwas 2 EUR entspricht. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bis zur Volljährigkeit), Schwangere, nicht Erwerbstätige, Armeeangehörige und einige andere Personengruppen sind nicht gebührenpflichtig. Nichtversicherte entrichten neben der Patientengebühr auch die anfallenden Behandlungskosten.
In Bulgarien gibt es eine Vielzahl an Privatärzten und privaten Krankenhäusern. Beim Besuch eines Privatarztes entrichtet der Patient unabhängig von seinem Versicherungsstatus die gesamten Kosten für die erbrachten medizinischen Leistungen.
Nützliche Links
Medizinische Versorgung von ausländischen
Medizinische Versorgung von ausländischen Bürgern aus den EU- und EWR-Staaten und der Schweiz
- (Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Griechenland, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Italien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Finnland, Frankreich, Niederlande, Tschechien und Schweden, Island, Norwegen, Lichtenstein, Schweiz)
Während Ihres Aufenthalts in Bulgarien können Sie Ihren Anspruch als Bürger der o.g. Staaten auf medizinische Leistungen nur in medizinischen Einrichtungen und Diagnostiklabors geltend machen, die mit der Nationalen Krankenkasse (NZOK) zusammenarbeiten, als auch in kommunalen medizinischen Einrichtungen (siehe Datei Krankenhäuer), die vom Gesundheitsministerium finanziell unterstützt werden. Fall Sie sich als Tourist in Bulgarien aufhalten, wird Sie das Hotelpersonal über Möglichkeiten der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen informieren. Die Hotels sind verpflichtet, an gute sichtbarer Stelle einen Aushang mit den Anschriften der medizinischen Einrichtungen und Ärzte anzubringen, die mit der Nationalen Krankenkasse (NZOK) zusammenarbeiten. (Die medizinischen Fachkräfte, mit denen die Hotels kooperieren, sind nicht in jedem Fall Kassenärzte, was die medizinischen Leistungen verteuert.)
Auf diese Weise brauchen sie auch keine Versicherungsbeiträge in die Nationale Krankenkasse (NZOK) einzuzahlen. Sie müssen lediglich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EIHC) vorlegen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Anspruch auch durch die Vorlage einer von der zuständigen Dienststelle ausgestellten EIHC-Ersatzbescheinigung und gültigen Ausweispapieren geltend machen. In diesem Fall müssen Sie dem behandelnden Arzt einen Abzug beider Dokumente aushändigen. Zu entrichten ist lediglich eine auch für bulgarische Versicherte geltende Patientengebühr für folgende medizinische und dentale Leistungen.
- Untersuchung und Diagnose-Stellung
- Ausstellung einer Überweisung zum Facharzt oder für weitere Untersuchungen – nach der Untersuchung;
- Verschreibung von Medikamenten (Ausstellung eines Rezepts) – nach Untersuchung;
- Physiotherapeutische Maßnahmen;
- Untersuchungen;
- Behandlung;
- Prophylaktische Maßnahmen.
Als ausländischer Patient müssen Sie ferner eine Erklärung unterschreiben (Anlage 2), mit der Sie bescheinigen, dass Sie sich nicht zu Heilbehandlungen in Bulgarien aufhalten.
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte die Notrufnummer 112. Diese gilt auch für jegliche andere Notfälle. Über diese Notrufnummer werden Sie auch außerhalb der Reichweite ihres Mobilfunknetzes mit einer Notrufzentrale verbunden. Die Dispatcher in den Notrufzentralen (Notruf 112) beherrschen Fremdsprachen.
If during your stay in Bulgaria, you have an urgent medical need, your doctor can prescribe you drugs. Ask if any part of them or the entire sum for these drugs is covered by the NHIF. If so, you can receive your medicine at a lower cost, since a portion of the cost will be subsidized, as it is for Bulgarian citizens, but you can only do that in a pharmacy that has an agreement with the NHIF. If the drugs are not covered by the NHIF, they may be purchased at any pharmacy, though at the full cost.
Bei akuten Erkrankungen während Ihres Bulgarien-Aufenthalts, wird Ihnen der Arzt gegebenenfalls Medikamente verschreiben. Informieren Sie sich, ob die NZOK die gesamten- oder einen Teil der Arzneimittelkosten übernimmt. In diesem Fall erhalten Sie die Arzneimittel billiger (Zuzahlung für die entsprechenden Medikamente, die auch für bulgarische Bürger gültig ist), jedoch nur in Apotheken, die mit der NZOK zusammenarbeiten. Wenn die Arzneimittelkosten nicht von der Nationalen Krankenkasse NZOK übernommen werden, können Sie diese in einer Apotheke Ihrer Wahl kaufen.
Die Ausstellung von Überweisungen für zusätzliche Untersuchungen oder die Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt durch den Hausarzt (Allgemeinmediziner). Die medizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, an gut sichtbaren Stellen Aushänge mit folgenden Informationen anzubringen:
- Tarife für medizinische Leistungen;
- Gebührenpflichtige medizinische Leistungen;
- Zahlungstermin und Zahlungsart für medizinische Leistungen;
In Notfällen (z. B. Schlaganfall, Verkehrsunfall, Infarkt u.a.) erfolgt die Hospitalisierung auch ohne Überweisung durch den Hausarzt (Allgemeinmediziner).
Falls Sie Ansprüche infolge von Arbeitsunfähigkeit geltend machen wollen, die aus der Zeit Ihres Bulgarien-Aufenthalts resultieren, müssen Sie sich an einen Arzt wenden, der mit der Nationalen Krankenkasse zusammenarbeitet. Der Arzt entscheidet, ob es sich dabei um befristete Arbeitsunfähigkeit oder einen Arbeitsunfall handelt. Empfohlen wird, Ihren Arbeitgeber umgehend über den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen (per Telefon oder Fax), als auch über ihren Aufenthaltsort (in Bulgarien) während der Behandlung.
Falls Sie bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen während ihres zeitweiligen Aufenthalts in Bulgarien keinen Europäischen Versicherungsausweis oder Personalausweis vorlegen, gelten Sie als Privatpatient. In diesem Fall tragen Sie oder der Versicherer (wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben) die gesamten Kosten für die erbrachten Leistungen. Gleiches gilt für Fälle, aus denen ersichtlich wird, dass Sie sich ohne Genehmigung (E112) der zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland zwecks Behandlung in Bulgarien aufhalten.
Wenn Sie keines der erforderlichen Dokumente vorlegen, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie keinen Anspruch auf medizinische Leistungen gemäß EU-Reglements für soziale Sicherheit haben. In diesen Fällen muss der Arzt die Regionale- und Nationale Krankenkasse (RZOK/NZOK) in Kenntnis setzen. Fall Sie in ihrem Heimatland Anspruch auf medizinische Leistungen haben, muss das von der zuständigen Gesundheitsbehörde in Form eines per Fax zugestellten zeitweiligen Ersatzformulars bestätigt werden. Falls Ihr Zustand es nicht erlaubt, die Bestätigung von der zuständigen Behörde abzuwarten, müssen Sie die gesamten Kosten für die erbrachten medizinischen Leistungen zu den Tarifen der Nationalen Krankenkasse/Gesundheitsministerium decken. In diesem Fall wird Ihnen eine Rechnung mit der detaillierten Beschreibung der erbrachten medizinischen Leistungen, einschließlich Vertragspreise ausgestellt.
Nach der Rückkehr in das Land, in dem Sie versichert sind, können Sie gegenüber den zuständigen Behörden ihren Anspruch auf Kostenrückerstattung geltend machen.
Falls Sie bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen während ihres zeitweiligen Aufenthalts in Bulgarien keinen Europäischen Versicherungsausweis oder Personalausweis vorlegen, gelten Sie als Privatpatient. In diesem Fall tragen Sie oder der Versicherer (wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben) die gesamten Kosten für die erbrachten Leistungen. Gleiches gilt für Fälle, aus denen ersichtlich wird, dass Sie sich ohne Genehmigung (E112) der zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland zwecks Behandlung in Bulgarien aufhalten.
Wenn Sie keines der erforderlichen Dokumente vorlegen, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie keinen Anspruch auf medizinische Leistungen gemäß EU-Reglements für soziale Sicherheit haben. In diesen Fällen muss der Arzt die Regionale- und Nationale Krankenkasse (RZOK/NZOK) in Kenntnis setzen. Fall Sie in ihrem Heimatland Anspruch auf medizinische Leistungen haben, muss das von der zuständigen Gesundheitsbehörde in Form eines per Fax zugestellten zeitweiligen Ersatzformulars bestätigt werden. Falls Ihr Zustand es nicht erlaubt, die Bestätigung von der zuständigen Behörde abzuwarten, müssen Sie die gesamten Kosten für die erbrachten medizinischen Leistungen zu den Tarifen der Nationalen Krankenkasse/Gesundheitsministerium decken. In diesem Fall wird Ihnen eine Rechnung mit der detaillierten Beschreibung der erbrachten medizinischen Leistungen, einschließlich Vertragspreise ausgestellt.
Nach der Rückkehr in das Land, in dem Sie versichert sind, können Sie gegenüber den zuständigen Behörden ihren Anspruch auf Kostenrückerstattung geltend machen.
Als Bürger eines Drittlandes müssen Sie die Kosten für die in Bulgarien erbrachten medizinischen Leistungen zu Markttarifen der entsprechenden medizinischen Einrichtung tragen. Bei einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung werden die Kostenin vollem Umfang oder teilweise vom Versicherer zurückerstattet. In Notfällen ist jede medizinische Einrichtung verpflichtet, dem Patienten, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, seiner Anschrift oder Versicherungsstatus die erforderliche medizinische Hilfe zu erweisen.
Falls Sie sich in einer Notlage befinden oder dringender medizinischer Hilfe bedürfen, wählen Sie bitte die kostenlose Notrufnummer 112. Die Dispatcher beherrschen Fremdsprachen.